§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „Rivly” (nachfolgend „Software” oder „Dienst”) zwischen

Vladyslav Mazur, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Mazur Software- und E-Commerce-Dienstleistungen”, Kleingesee-Brunnenstr. 17, 91327 Gößweinstein (nachfolgend „Anbieter”)

und dem Kunden.

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, das heißt an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, Unternehmer im vorgenannten Sinne zu sein.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB, soweit sie nicht nach § 12 geändert wurde. Schließt der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement ab (§ 4 Abs. 2, § 6 Abs. 1), gilt für dieses die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung dieser AGB, deren Anerkennung der Anbieter im Bestellvorgang oder zuvor im Kundenkonto einholt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software „Rivly” als webbasierte Anwendung (Software as a Service) zur Nutzung über das Internet bereit. Rivly dient der Auswertung wettbewerbsbezogener Marktdaten (Wettbewerbs-Intelligence), insbesondere der Sichtbarkeit der Marke des Kunden und ausgewählter Wettbewerber in den Antworten KI-gestützter Systeme (z. B. ChatGPT, Gemini, Perplexity, Claude), in Suchmaschinen, in Online-Werbung, in Google-Unternehmensprofilen (Standorte und Bewertungen) sowie in der Presse. Die Ergebnisse werden in einer Übersicht zusammengefasst und in dem für die jeweilige Datenquelle vorgesehenen Rhythmus aktualisiert, die Antworten KI-gestützter Systeme in der Regel wöchentlich. Die einzelnen Funktionen ergeben sich aus Absatz 6.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungs- und Funktionsbeschreibung des gebuchten Tarifs. Alle Funktionen nach Absatz 6 stehen in jedem Tarif zur Verfügung; die Tarife unterscheiden sich in den Mengen, insbesondere in der Zahl der Projekte, der vergleichbaren Wettbewerber, der Kauffragen und Suchanfragen sowie in den Kontingenten nach Absatz 7. Die Mengen des jeweiligen Tarifs nennt die Preisübersicht auf der Website des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang fortzuentwickeln, zu erweitern oder anzupassen, soweit der vertraglich geschuldete Kernzweck, die wettbewerbsbezogene Auswertung gemäß Absatz 1, erhalten bleibt und die Anpassung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs kündigt der Anbieter dem Kunden mit angemessener Frist in Textform an.

(3) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Software und die Durchführung der Datenerhebung und -auswertung. Es handelt sich um einen Dienstvertrag; der Anbieter schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolgs. Insbesondere schuldet der Anbieter keine Verbesserung der Sichtbarkeit, des Umsatzes oder der Marktposition des Kunden.

(4) Drittdaten-Hinweis. Die in Rivly dargestellten Auswertungen beruhen ganz oder teilweise auf Daten aus Quellen Dritter. Quellen sind insbesondere die offizielle Meta Ad Library API, Antworten KI-gestützter Sprachmodelle (LLM) Dritter, Suchmaschinen-Schnittstellen (z. B. SerpApi), Google-Unternehmensprofile (über DataForSEO) sowie öffentliche Presse- und Medienquellen. Der Anbieter hat auf Inhalt, Umfang, Richtigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit dieser Drittquellen keinen Einfluss. Der Anbieter übernimmt daher keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder ununterbrochene Verfügbarkeit der von Dritten bereitgestellten Daten. Ändern, beschränken oder beenden Dritte den Zugang zu ihren Daten oder Schnittstellen, kann dies die Leistungserbringung beeinträchtigen, ohne dass der Anbieter dies zu vertreten hat. Websites Dritter, etwa von Wettbewerbern, liest der Anbieter nur, soweit deren Betreiber den Abruf nicht durch die robots.txt oder technisch ausschließen; die Auswertung stützt sich dann auf andere Quellen. Die Ergebnisse KI-gestützter Systeme sind ihrer Natur nach nicht deterministisch und können sich bei wiederholter Abfrage unterscheiden.

(5) Keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Die Auswertungen, Hinweise und Handlungsempfehlungen in Rivly dienen ausschließlich der Information und Entscheidungsunterstützung des Kunden. Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Wettbewerbs- oder sonstige fachliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht. Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Auswertungen trifft, liegen in seiner alleinigen Verantwortung.

(6) Funktionsumfang. Rivly umfasst in jedem Tarif die folgenden Funktionen, jeweils im Rahmen der Mengen und Kontingente des gebuchten Tarifs (Absatz 7):

a) die wöchentliche Erhebung der Antworten KI-gestützter Systeme auf die vom Kunden festgelegten Kauffragen und deren Auswertung im Vergleich zu den Wettbewerbern (GEO);

b) die Auswertung der Sichtbarkeit in Suchmaschinen (SEO), in Online-Werbung (ADS) und in der Presse (PR), jeweils in dem für den Kanal vorgesehenen Rhythmus;

c) den KI-Live-Check: Der Kunde kann im Rahmen eines Wochenkontingents einzelne Fragen an KI-gestützte Systeme Dritter stellen und deren Antworten einsehen. Fragen und Antworten werden im Verlauf des Projekts gespeichert. Der KI-Live-Check ist eine Stichprobe auf Veranlassung des Kunden und ersetzt die regelmäßige Erhebung nach Buchstabe a nicht;

d) den Website-Check: den regelmäßigen Abruf der vom Kunden benannten Website durch den Anbieter (Übersicht der Seiten und ihrer Auffindbarkeit), eine technische Prüfung einschließlich Ladezeit-Messung ausgewählter Seiten, die Auswertung eingehender Verweise (Backlinks) sowie eine Übersicht, welche Seiten zu den Kauffragen und Suchanfragen des Kunden passen oder fehlen;

e) Seitenbriefe: vom Anbieter erstellte Vorlagen, die vorschlagen, welche Suchanfragen und Kundenfragen eine bestimmte Seite behandeln sollte, sowie die Prüfung einer Seite anhand dieser Vorlage. Seitenbriefe sind Vorschläge; sie ersetzen nicht die Entscheidung des Kunden über seine Inhalte und sichern keine bestimmte Wirkung zu;

f) den Fahrplan mit Marktkarte und Maßnahmen: eine Übersicht der Themen- und Ortsfelder des Marktes des Kunden sowie daraus abgeleitete Empfehlungen und Maßnahmen mit Status. Ob eine Maßnahme umgesetzt ist, ermittelt der Anbieter anhand der regelmäßigen Erhebungen, soweit dies aus öffentlich erreichbaren Daten erkennbar ist;

g) Daten zu Google-Unternehmensprofilen und Bewertungen der Standorte des Kunden und der von ihm verfolgten Wettbewerber (insbesondere Name, Anschrift, Kategorien, Bewertungsdurchschnitt und -anzahl sowie einzelne Bewertungen nach Maßgabe der Datenschutzerklärung), soweit der Kunde Standorte hinterlegt hat;

h) den MCP-Zugang (Model Context Protocol): Der Kunde kann über einen von ihm erzeugten Zugangsschlüssel KI-Assistenten und Agenten seiner Wahl mit seinem Projekt verbinden. Diese können die Auswertungen des Projekts lesen und, soweit der Anbieter dies freigibt und der Schlüssel dazu berechtigt, Aktionen ausführen, die der Kunde auch in der Anwendung ausführen kann, zum Beispiel eine Maßnahme als erledigt melden, eine Kauffrage hinzufügen oder eine Seite prüfen lassen. Mengen und Kontingente gelten für den MCP-Zugang wie für die Anwendung; die Pflichten des Kunden ergeben sich aus § 8 Abs. 6;

i) den Wochenbericht und Hinweise per E-Mail sowie den Export der Daten des Kunden (CSV, JSON).

(7) Kontingente. Für einzelne Funktionen gelten Kontingente je Projekt, insbesondere für Fragen im KI-Live-Check je Woche, für Standorte, für Seiten des Website-Checks und der Ladezeit-Messung je Monat sowie für neue Seitenbriefe je Monat. Die Höhe der Kontingente ergibt sich aus der Preisübersicht für den gebuchten Tarif. Wöchentliche Kontingente werden zu Beginn der Kalenderwoche (Montag, Zeitzone Europa/Berlin), monatliche zu Beginn des Kalendermonats zurückgesetzt. Nicht genutzte Kontingente verfallen und werden nicht auf spätere Zeiträume übertragen. Der Anbieter kann darüber hinaus technische Begrenzungen vorsehen, um Missbrauch und Überlastung zu verhindern (zum Beispiel eine Höchstzahl von Anfragen je Tag).

(8) Beobachtungen und Schätzungen, keine Beeinflussung. Antworten KI-gestützter Systeme, Suchergebnisse, Platzierungen, Google-Unternehmensprofile, Bewertungen, Werbeanzeigen und Pressetreffer, die Rivly anzeigt, sind Beobachtungen von Systemen Dritter zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie können sich ohne Zutun des Anbieters ändern und lassen sich nicht in jedem Fall wiederholen. Der Anbieter gibt die erhobenen Daten sorgfältig wieder, übernimmt aber keine Gewähr dafür, dass die Quellen Dritter vollständig, richtig und beständig sind (Absatz 4). Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Antworten KI-gestützter Systeme und auf Suchergebnisse Dritter und beeinflusst diese nicht; er sagt nicht zu, dass Marken, Seiten oder Standorte des Kunden von KI-Systemen oder Suchmaschinen genannt werden oder eine bestimmte Platzierung erreichen. Kennzahlen (zum Beispiel der Rivly-Index) werden aus Stichproben nach der auf der Website unter „Wie wir messen“ beschriebenen Methodik berechnet und können bei einer erneuten Erhebung abweichen. Prognosen und die erwartete Wirkung von Empfehlungen sind Schätzungen auf Grundlage der erhobenen Daten und keine Zusicherung eines Ergebnisses.

(9) Austausch von Datenquellen. Der Anbieter ist berechtigt, Datenquellen und Anbieter von Daten oder Leistungen, auf die der Dienst angewiesen ist, zu wechseln, zu ergänzen oder zu ersetzen, insbesondere wenn ein Dritter seine Daten oder Schnittstellen ändert, beschränkt, verteuert oder beendet. Der Anbieter setzt in diesem Fall eine Quelle ein, die für den Zweck der jeweiligen Auswertung gleichwertig ist. Ist keine gleichwertige Quelle verfügbar, kann sich der Umfang der betroffenen Auswertung verringern oder sie kann entfallen; der Anbieter teilt dies dem Kunden in Textform mit. Entfällt eine wesentliche Auswertung dauerhaft ohne gleichwertigen Ersatz, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wegfalls außerordentlich kündigen; für die Zeit danach im Voraus gezahltes Entgelt erstattet der Anbieter anteilig.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung der Software und der Tarife auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.

(2) Der Kunde gibt sein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab, indem er den Registrierungsvorgang durchläuft, die erforderlichen Angaben (insbesondere eine gültige E-Mail-Adresse und ein Passwort) macht, diese AGB durch die hierfür vorgesehene Handlung anerkennt und die Registrierung abschließt. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter, spätestens mit der Bereitstellung des Zugangs zur Testphase oder zum kostenpflichtigen Dienst, zustande.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen aktuell zu halten. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(4) Pro Kunde ist grundsätzlich nur ein Benutzerkonto zulässig, soweit der gebuchte Tarif nichts anderes vorsieht.

§ 4 Testphase

(1) Der Anbieter kann dem Kunden eine kostenlose Testphase von vierzehn (14) Tagen ab Freischaltung des Zugangs gewähren. Während der Testphase steht der Dienst im vereinbarten Umfang zur Verfügung; eine Zahlungspflicht besteht in diesem Zeitraum nicht.

(2) Bucht der Kunde während der Testphase ein kostenpflichtiges Abonnement, beginnt dieses frühestens mit Ablauf der Testphase; bis zum Beginn bleibt die Nutzung kostenlos. Den Tag des Beginns nennt der Anbieter im Bestellvorgang und in der Buchungsbestätigung (Absatz 5). Mit dem Beginn des Abonnements beginnt die erste Abrechnungsperiode; das Entgelt für diese Periode wird zu diesem Zeitpunkt eingezogen (§ 5 Abs. 4).

(3) Der Kunde kann ein nach Absatz 2 gebuchtes Abonnement bis zu dessen Beginn kündigen; eine Zahlungspflicht entsteht dann nicht.

(4) Bucht der Kunde bis zum Ablauf der Testphase kein kostenpflichtiges Abonnement, endet die Testphase ohne weitere Kosten; Messungen und Wochenbericht werden eingestellt. Eine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement findet nicht statt.

(5) Der Anbieter bestätigt dem Kunden jede Buchung unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail). Die Bestätigung nennt den gebuchten Tarif, das Entgelt und den Tag, an dem die Zahlungspflicht beginnt.

(6) Ein Anspruch auf Gewährung oder Verlängerung einer Testphase besteht nicht. Der Anbieter behält sich vor, die Testphase einem Kunden, der den Dienst bereits zuvor getestet hat, nicht erneut zu gewähren.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß der Preisübersicht des Anbieters, abrufbar auf der Website des Anbieters unter rivly.de im Abschnitt „Preise” sowie im Bestellvorgang. Das geschuldete Entgelt richtet sich nach dem vom Kunden im Bestellvorgang gewählten Tarif; maßgeblich ist der dort für diesen Tarif angezeigte Preis. Die Abrechnung erfolgt monatlich, soweit im Bestellvorgang nicht ausdrücklich ein abweichendes Abrechnungsmodell gewählt wird. Für die umsatzsteuerliche Behandlung der Preise gilt Absatz 2.

(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen und keine Umsatzsteuer erhoben. Die genannten Preise sind Endpreise.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Mit der Beauftragung des kostenpflichtigen Abonnements ermächtigt der Kunde den Anbieter bzw. den Zahlungsdienstleister, das vereinbarte Entgelt über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Es gelten ergänzend die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters für die Abwicklung der Zahlung.

(4) Das Entgelt ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode (Monat bzw. Jahr) fällig. Der Einzug erfolgt zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode.

(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, den Zugang zum Dienst nach vorheriger Ankündigung in Textform und Ablauf einer angemessenen Frist zu sperren, bis der offene Betrag ausgeglichen ist. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt während einer Sperrung wegen Zahlungsverzugs bestehen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag über das kostenpflichtige Abonnement wird in dem vom Kunden gewählten Tarif und je nach gewähltem Abrechnungsmodell mit einer Laufzeit von einem Monat oder von einem Jahr geschlossen.

(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine weitere Periode derselben Länge, wenn er nicht von einer Partei vor Ablauf der jeweils laufenden Periode gekündigt wird. Beim Monatsabonnement ist eine Kündigung zum Ende der jeweiligen Monatsperiode möglich; beim Jahresabonnement zum Ende der jeweiligen Jahresperiode.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail an kontakt@rivly.de) oder kann über eine im Dienst bereitgestellte Kündigungsfunktion erklärt werden.

(4) Beim Jahresabonnement weist der Anbieter den Kunden spätestens 30 Tage vor jeder automatischen Verlängerung in Textform auf den Tag der Verlängerung, das Entgelt für die folgende Laufzeit und die Möglichkeit der Kündigung hin. Beim Monatsabonnement erfolgt kein gesonderter Hinweis; den Tag der nächsten Abrechnung kann der Kunde jederzeit im Kundenkonto einsehen.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen seine Pflichten aus § 8 verstößt oder mit der Zahlung des Entgelts für mehr als eine Abrechnungsperiode in Verzug ist.

(6) Bereits im Voraus für eine laufende Abrechnungsperiode gezahlte Entgelte werden bei einer ordentlichen Kündigung nicht anteilig erstattet; der Zugang besteht bis zum Ende der bezahlten Periode fort.

§ 7 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Dienstes bemüht, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit und keine Verfügbarkeit von 100 %. Eine über die in dieser Bestimmung beschriebenen Bemühungen hinausgehende Verfügbarkeitszusage (Service Level Agreement) wird nicht abgegeben.

(2) Nicht in eine etwaige Verfügbarkeitsbetrachtung einbezogen werden Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von Umständen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere Störungen oder Änderungen bei Drittanbietern und Datenquellen (insbesondere der Meta Ad Library API, KI-Anbietern, Suchmaschinen-Schnittstellen, Anbietern von Google-Daten, Hosting- oder Infrastrukturanbietern), höhere Gewalt sowie sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst für notwendige Wartungs-, Aktualisierungs- und Sicherheitsmaßnahmen vorübergehend zu unterbrechen. Wartungsarbeiten werden, soweit zumutbar und vorhersehbar, in nutzungsschwache Zeiten gelegt und dem Kunden bei längerer Dauer in Textform angekündigt.

(4) Da die Datenerhebung wesentlich von Schnittstellen Dritter abhängt (insbesondere der Meta Ad Library API, KI-Anbietern und Anbietern von Google-Daten), kann es zu Verzögerungen oder zeitweisen Lücken in der Datenaktualisierung kommen, wenn diese Schnittstellen nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Hierin liegt kein Mangel der Leistung des Anbieters.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung des Dienstes erforderlichen Angaben, insbesondere seine eigene Domain sowie die Domains und Bezeichnungen der zu vergleichenden Wettbewerber, zutreffend und vollständig anzugeben. Für die Richtigkeit dieser Angaben ist der Kunde verantwortlich; auf unzutreffenden Angaben beruhende Auswertungen begründen keine Ansprüche gegen den Anbieter.

(2) Der Kunde sichert zu, den Dienst nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen. Untersagt ist insbesondere

a) jede missbräuchliche Nutzung, namentlich der Versuch, automatisiert übermäßige Anfragen auszulösen, Mess- oder Abrechnungsmechanismen zu umgehen oder die Infrastruktur des Anbieters zu überlasten;

b) der Versuch, sich unberechtigten Zugang zu Systemen, Daten oder Konten Dritter zu verschaffen, sowie der Einsatz von Schadsoftware;

c) die Eingabe von Domains, Marken oder sonstigen Daten, an deren Auswertung der Kunde kein berechtigtes Interesse hat oder deren Auswertung Rechte Dritter verletzt;

d) die Nutzung des Dienstes für rechtswidrige Zwecke, insbesondere für unlautere Wettbewerbshandlungen.

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Anbieter aufgrund einer schuldhaft rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder aufgrund unzutreffender oder rechtsverletzender Angaben des Kunden geltend machen, einschließlich angemessener Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(4) Einrichtung und Website-Check. Für die Einrichtung eines Projekts und für den Website-Check darf der Kunde nur Domains angeben, die ihm gehören oder deren Inhaber ihm die Prüfung gestattet hat (zum Beispiel Auftraggeber einer Agentur). Der Kunde beauftragt den Anbieter, die öffentlich erreichbaren Seiten dieser Domains automatisiert abzurufen, bei der Einrichtung des Projekts und danach regelmäßig im Rhythmus nach § 2 Abs. 6 Buchstabe d und Abs. 7, wie auf der Website des Anbieters unter „Wie wir messen“ beschrieben. Der Auftrag gilt auch für den Abruf von Startseite, robots.txt, llms.txt und Sitemap durch das Prüfprogramm RivlyCheck, das Regeln der robots.txt nicht anwendet, sondern prüft. Der Anbieter tritt unter erkennbaren Programmnamen auf (RivlyBot, RivlyCheck); um zu prüfen, ob Such- und KI-Crawler Zugang haben, ruft er einzelne Seiten außerdem mit den Kennungen dieser Crawler und eines üblichen Browsers ab. Er ruft nur öffentlich erreichbare Seiten ab, keine durch eine Anmeldung geschützten Bereiche. Beschränkt der Kunde oder sein Hosting-Anbieter den Abruf, etwa durch Regeln in der robots.txt, eine Firewall oder einen Bot-Schutz, werden die betroffenen Seiten nicht bewertet und die Aussagekraft des Website-Checks kann sich verringern; ein Mangel liegt darin nicht. Der Kunde kann den Auftrag jederzeit beenden, indem er das Projekt löscht.

(5) KI-Live-Check. Fragen im KI-Live-Check werden an KI-gestützte Systeme Dritter weitergeleitet. Der Kunde gibt dort keine personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnisse oder sonstigen vertraulichen Informationen ein.

(6) MCP-Zugang und KI-Agenten. Der Kunde behandelt Zugangsschlüssel für den MCP-Zugang vertraulich, überlässt sie nur Personen und Systemen, die er selbst einsetzt, und widerruft sie bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich. Handlungen, die über einen Schlüssel erfolgen, werden dem Kunden zugerechnet. Der Kunde wählt die KI-Assistenten und Agenten, die er anbindet, selbst aus, konfiguriert und überwacht sie und ist für ihren Einsatz verantwortlich; er stellt selbst sicher, dass Daten aus Rivly, die er an den Anbieter eines Assistenten oder Agenten weitergibt, dort rechtmäßig verarbeitet werden dürfen. Ob und wie der Kunde oder von ihm eingesetzte Agenten auf Grundlage von Auswertungen, Seitenbriefen, Prüfergebnissen oder Empfehlungen aus Rivly Änderungen an seiner Website oder seinen Systemen vornehmen, entscheidet und verantwortet allein der Kunde. Der Anbieter nimmt keine Änderungen an Websites oder Systemen des Kunden vor. Der Kunde prüft Änderungen vor ihrer Veröffentlichung und sichert den bisherigen Stand.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Wege des Fernzugriffs (Software as a Service) für die eigenen geschäftlichen Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Die in Rivly bereitgestellten Auswertungen, Berichte und sonstigen Ergebnisse darf der Kunde für seine internen geschäftlichen Zwecke nutzen. Seitenbriefe und Empfehlungen darf der Kunde zur Gestaltung der Inhalte seiner eigenen Websites und Kommunikationsmittel verwenden. Berichte darf der Kunde an Auftraggeber weitergeben, für deren Marken er Rivly einsetzt. Bewertungstexte zu Standorten Dritter darf der Kunde weder veröffentlichen noch in Werbung verwenden. Veröffentlicht der Kunde andere Teile der Auswertungen, etwa Platzierungen oder Zitate aus Antworten KI-gestützter Systeme, trägt er die Verantwortung dafür, dass die Angaben mit Datum und Quelle versehen, zutreffend und nicht irreführend sind. Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder eine Überlassung des Zugangs an Dritte sowie ein gewerblicher Weitervertrieb der Auswertungen sind ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform nicht gestattet.

(3) Sämtliche Rechte an der Software selbst, ihrer Struktur, ihrem Quellcode, ihrer Gestaltung und an den vom Anbieter erstellten Auswertungslogiken verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Rechte Dritter an den in Rivly angezeigten Inhalten, zum Beispiel an Antworten KI-gestützter Systeme, Bewertungstexten und Werbeanzeigen, bleiben unberührt.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,

c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

d) im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß Absatz 2 ist der Höhe nach auf das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlte Entgelt (Jahresentgelt) begrenzt. Bestand der Vertrag zum Zeitpunkt des schadensauslösenden Ereignisses noch keine zwölf Monate, ist auf das voraussichtlich für ein volles Vertragsjahr zu zahlende Entgelt abzustellen.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie bei einer etwaigen Haftung des Anbieters für Pflichtverletzungen.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Drittquellen (insbesondere die Meta Ad Library API, KI-Anbieter, Suchmaschinen, Anbieter von Google-Daten oder Presse) unrichtige, unvollständige, verzögerte oder keine Daten liefern, soweit der Anbieter dies nicht zu vertreten hat. Ebenso haftet der Anbieter nicht für geschäftliche Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Auswertungen trifft (§ 2 Abs. 5), und nicht für Änderungen, die der Kunde oder von ihm eingesetzte KI-Assistenten und Agenten an Websites oder Systemen des Kunden vornehmen (§ 8 Abs. 6), soweit der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.

(7) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung der von ihm verarbeiteten und exportierten Daten selbst verantwortlich. Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Datenverlust haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung im Rahmen der Anwendung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter öffentlich verfügbare Daten mit Personenbezug, etwa Bewertungstexte in Google-Unternehmensprofilen, zu eigenen Zwecken der Auswertung verarbeitet, geschieht dies in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung (Abschnitt 9 Buchstabe m); der AVV nach Absatz 2 bleibt unberührt.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (nachfolgend „AVV”), dessen wesentlicher Inhalt dem Kunden vor Vertragsschluss über den auf der Registrierungsseite bereitgestellten Link zugänglich gemacht wird. Der AVV ist Bestandteil dieser AGB und wird dem Kunden zusätzlich im Kundenkonto (Einstellungen → Datenschutz & API) als auf sein Unternehmen personalisiertes PDF-Dokument jederzeit zum Abruf bereitgestellt. Der AVV wird mit dem Zustandekommen des Vertrages über die Nutzung des Dienstes (§ 3) wirksam, ohne dass es eines gesonderten Vertragsschlusses oder einer gesonderten Unterschrift bedarf; die Rechte und Pflichten aus dem AVV entstehen in dem Umfang, in dem der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung tatsächlich personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

(3) Bei Widersprüchen zwischen den Regelungen des AVV und den übrigen Regelungen dieser AGB gehen die Regelungen des AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor.

§ 12 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist, um

a) die AGB an eine Änderung der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder an behördliche Vorgaben anzupassen,

b) Regelungslücken zu schließen oder Unklarheiten zu beseitigen,

c) geänderte Bedingungen oder den Wegfall von Schnittstellen und Datenquellen Dritter abzubilden, auf die der Dienst angewiesen ist (§ 2 Abs. 4 und 9), oder

d) neue Funktionen des Dienstes zu regeln, deren Nutzung dem Kunden freisteht.

(2) Nach Absatz 1 nicht geändert werden können die Hauptleistungspflichten (insbesondere der Leistungsumfang des gebuchten Tarifs), das Entgelt, die Laufzeit und die Kündigungsregelungen sowie die Regelungen zur Haftung. Eine Änderung nach Absatz 1 darf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Kunden verschieben.

(3) Der Anbieter teilt dem Kunden Änderungen nach Absatz 1 spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Die Mitteilung nennt die geänderten Regelungen, den Grund der Änderung und den Tag des Wirksamwerdens. Der Kunde kann den Änderungen bis zum Tag vor ihrem Wirksamwerden in Textform widersprechen. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Bedeutung seines Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.

(4) Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall ordentlich zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen, frühestens zu dem Tag, an dem die Änderungen wirksam geworden wären. Der Kunde kann den Vertrag außerdem bis zum Wirksamwerden der Änderungen zu diesem Tag kündigen; für die Zeit danach im Voraus gezahltes Entgelt erstattet der Anbieter anteilig.

(5) Andere Änderungen dieser AGB, insbesondere solche der in Absatz 2 genannten Regelungen, werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt, in Textform oder durch Bestätigung im Kundenkonto. Die weitere Nutzung des Dienstes gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Kunde nicht zu, gilt Absatz 4 Satz 1 und 2 entsprechend.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bedürfen, soweit in diesen AGB nicht etwas anderes bestimmt ist, der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.