Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 03. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „Rivly” (nachfolgend „Software” oder „Dienst”) zwischen
Vladyslav Mazur, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Mazur Software- und E-Commerce-Dienstleistungen”, Kleingesee-Brunnenstr. 17, 91327 Gößweinstein (nachfolgend „Anbieter”)
und dem Kunden.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, das heißt an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, Unternehmer im vorgenannten Sinne zu sein.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software „Rivly” als webbasierte Anwendung (Software as a Service) zur Nutzung über das Internet bereit. Rivly dient der Auswertung wettbewerbsbezogener Marktdaten (Wettbewerbs-Intelligence), insbesondere der Sichtbarkeit der Marke des Kunden und ausgewählter Wettbewerber in Online-Werbung, in den Antworten KI-gestützter Systeme (z. B. ChatGPT, Perplexity), in Suchmaschinen sowie in der Presse. Die Ergebnisse werden in einer Übersicht (Scorecard) zusammengefasst und in der Regel wöchentlich aktualisiert.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungs- und Funktionsbeschreibung des gebuchten Tarifs (insbesondere der Anzahl der vergleichbaren Wettbewerber und der ausgewerteten Kanäle). Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang fortzuentwickeln, zu erweitern oder anzupassen, soweit der vertraglich geschuldete Kernzweck — die wettbewerbsbezogene Auswertung gemäß Absatz 1 — erhalten bleibt und die Anpassung für den Kunden zumutbar ist.
(3) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Software und die Durchführung der Datenerhebung und -auswertung. Es handelt sich um einen Dienstvertrag; der Anbieter schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolgs. Insbesondere schuldet der Anbieter keine Verbesserung der Sichtbarkeit, des Umsatzes oder der Marktposition des Kunden.
(4) Drittdaten-Hinweis. Die in Rivly dargestellten Auswertungen beruhen ganz oder teilweise auf Daten aus Quellen Dritter, insbesondere aus der offiziellen Meta Ad Library API, aus Antworten KI-gestützter Sprachmodelle (LLM) Dritter, aus Suchmaschinen-Schnittstellen (z. B. SerpApi) sowie aus öffentlichen Presse- und Medienquellen. Der Anbieter hat auf Inhalt, Umfang, Richtigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit dieser Drittquellen keinen Einfluss. Der Anbieter übernimmt daher keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder ununterbrochene Verfügbarkeit der von Dritten bereitgestellten Daten. Ändern, beschränken oder beenden Dritte den Zugang zu ihren Daten oder Schnittstellen, kann dies die Leistungserbringung beeinträchtigen, ohne dass der Anbieter dies zu vertreten hat. Die Ergebnisse KI-gestützter Systeme sind ihrer Natur nach nicht deterministisch und können sich bei wiederholter Abfrage unterscheiden.
(5) Keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Die Auswertungen, Hinweise und Handlungsempfehlungen in Rivly dienen ausschließlich der Information und Entscheidungsunterstützung des Kunden. Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Wettbewerbs- oder sonstige fachliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht. Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Auswertungen trifft, liegen in seiner alleinigen Verantwortung.
§ 3 Vertragsschluss und Registrierung
(1) Die Darstellung der Software und der Tarife auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.
(2) Der Kunde gibt sein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab, indem er den Registrierungsvorgang durchläuft, die erforderlichen Angaben (insbesondere eine gültige E-Mail-Adresse und ein Passwort) macht, diese AGB durch die hierfür vorgesehene Handlung anerkennt und die Registrierung abschließt. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter, spätestens mit der Bereitstellung des Zugangs zur Testphase oder zum kostenpflichtigen Dienst, zustande.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen aktuell zu halten. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(4) Pro Kunde ist grundsätzlich nur ein Benutzerkonto zulässig, soweit der gebuchte Tarif nichts anderes vorsieht.
§ 4 Testphase
(1) Der Anbieter kann dem Kunden eine kostenlose Testphase von sieben (7) Tagen ab Freischaltung des Zugangs gewähren. Während der Testphase steht der Dienst im vereinbarten Umfang zur Verfügung; eine Zahlungspflicht besteht in diesem Zeitraum nicht.
(2) Die Testphase geht nach Ablauf der sieben Tage in ein kostenpflichtiges Abonnement über, sofern der Kunde das gewählte kostenpflichtige Abonnement im Verlauf der Testphase ausdrücklich beauftragt und hierzu seine Zahlungsdaten hinterlegt hat. Hinterlegt der Kunde keine Zahlungsdaten und beauftragt er kein kostenpflichtiges Abonnement, endet der Zugang mit Ablauf der Testphase ohne weitere Kosten; eine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement findet in diesem Fall nicht statt.
(3) Der Anbieter weist den Kunden vor dem Übergang in das kostenpflichtige Abonnement in Textform (z. B. per E-Mail) auf den bevorstehenden Beginn der Zahlungspflicht hin.
(4) Ein Anspruch auf Gewährung oder Verlängerung einer Testphase besteht nicht. Der Anbieter behält sich vor, die Testphase einem Kunden, der den Dienst bereits zuvor getestet hat, nicht erneut zu gewähren.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß der Preisübersicht des Anbieters. Das Standardabonnement wird zu einem Preis von 89,00 € pro Monat oder wahlweise 890,00 € pro Jahr angeboten.
(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen und keine Umsatzsteuer erhoben. Die genannten Preise sind Endpreise.
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Mit der Beauftragung des kostenpflichtigen Abonnements ermächtigt der Kunde den Anbieter bzw. den Zahlungsdienstleister, das vereinbarte Entgelt über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Es gelten ergänzend die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters für die Abwicklung der Zahlung.
(4) Das Entgelt ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode (Monat bzw. Jahr) fällig. Der Einzug erfolgt zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode.
(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, den Zugang zum Dienst nach vorheriger Ankündigung in Textform und Ablauf einer angemessenen Frist zu sperren, bis der offene Betrag ausgeglichen ist. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt während einer Sperrung wegen Zahlungsverzugs bestehen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über das Standardabonnement wird je nach gewähltem Abrechnungsmodell mit einer Laufzeit von einem Monat oder von einem Jahr geschlossen.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine weitere Periode derselben Länge, wenn er nicht von einer Partei vor Ablauf der jeweils laufenden Periode gekündigt wird. Beim Monatsabonnement ist eine Kündigung zum Ende der jeweiligen Monatsperiode möglich; beim Jahresabonnement zum Ende der jeweiligen Jahresperiode.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail an kontakt@rivly.de) oder kann über eine im Dienst bereitgestellte Kündigungsfunktion erklärt werden.
(4) Der Anbieter weist den Kunden vor einer automatischen Verlängerung in Textform auf den Verlängerungszeitpunkt und die Kündigungsmöglichkeit hin.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen seine Pflichten aus § 8 verstößt oder mit der Zahlung des Entgelts für mehr als eine Abrechnungsperiode in Verzug ist.
(6) Bereits im Voraus für eine laufende Abrechnungsperiode gezahlte Entgelte werden bei einer ordentlichen Kündigung nicht anteilig erstattet; der Zugang besteht bis zum Ende der bezahlten Periode fort.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Dienstes bemüht, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit und keine Verfügbarkeit von 100 %. Eine über die in dieser Bestimmung beschriebenen Bemühungen hinausgehende Verfügbarkeitszusage (Service Level Agreement) wird nicht abgegeben.
(2) Nicht in eine etwaige Verfügbarkeitsbetrachtung einbezogen werden Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von Umständen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere Störungen oder Änderungen bei Drittanbietern und Datenquellen (insbesondere der Meta Ad Library API, KI-Anbietern, Suchmaschinen-Schnittstellen, Hosting- oder Infrastrukturanbietern wie Hetzner und Cloudflare), höhere Gewalt sowie sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst für notwendige Wartungs-, Aktualisierungs- und Sicherheitsmaßnahmen vorübergehend zu unterbrechen. Wartungsarbeiten werden, soweit zumutbar und vorhersehbar, in nutzungsschwache Zeiten gelegt und dem Kunden bei längerer Dauer in Textform angekündigt.
(4) Da die Datenerhebung wesentlich von Schnittstellen Dritter abhängt (insbesondere der Meta Ad Library API), kann es zu Verzögerungen oder zeitweisen Lücken in der Datenaktualisierung kommen, wenn diese Schnittstellen nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Hierin liegt kein Mangel der Leistung des Anbieters.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung des Dienstes erforderlichen Angaben — insbesondere seine eigene Domain sowie die Domains und Bezeichnungen der zu vergleichenden Wettbewerber — zutreffend und vollständig anzugeben. Für die Richtigkeit dieser Angaben ist der Kunde verantwortlich; auf unzutreffenden Angaben beruhende Auswertungen begründen keine Ansprüche gegen den Anbieter.
(2) Der Kunde sichert zu, den Dienst nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen. Untersagt ist insbesondere
a) jede missbräuchliche Nutzung, namentlich der Versuch, automatisiert übermäßige Anfragen auszulösen, Mess- oder Abrechnungsmechanismen zu umgehen oder die Infrastruktur des Anbieters zu überlasten;
b) der Versuch, sich unberechtigten Zugang zu Systemen, Daten oder Konten Dritter zu verschaffen, sowie der Einsatz von Schadsoftware;
c) die Eingabe von Domains, Marken oder sonstigen Daten, an deren Auswertung der Kunde kein berechtigtes Interesse hat oder deren Auswertung Rechte Dritter verletzt;
d) die Nutzung des Dienstes für rechtswidrige Zwecke, insbesondere für unlautere Wettbewerbshandlungen.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Anbieter aufgrund einer schuldhaft rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder aufgrund unzutreffender oder rechtsverletzender Angaben des Kunden geltend machen, einschließlich angemessener Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Wege des Fernzugriffs (Software as a Service) für die eigenen geschäftlichen Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Die in Rivly bereitgestellten Auswertungen, Berichte und sonstigen Ergebnisse darf der Kunde für seine internen geschäftlichen Zwecke nutzen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder eine Überlassung des Zugangs an Dritte sowie ein gewerblicher Weitervertrieb der Auswertungen sind ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform nicht gestattet.
(3) Sämtliche Rechte an der Software selbst, ihrer Struktur, ihrem Quellcode, ihrer Gestaltung und an den vom Anbieter erstellten Auswertungslogiken verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
d) im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß Absatz 2 ist der Höhe nach auf das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlte Entgelt (Jahresentgelt) begrenzt. Bestand der Vertrag zum Zeitpunkt des schadensauslösenden Ereignisses noch keine zwölf Monate, ist auf das voraussichtlich für ein volles Vertragsjahr zu zahlende Entgelt abzustellen.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie bei einer etwaigen Haftung des Anbieters für Pflichtverletzungen.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Drittquellen (insbesondere die Meta Ad Library API, KI-Anbieter, Suchmaschinen oder Presse) unrichtige, unvollständige, verzögerte oder keine Daten liefern, soweit der Anbieter dies nicht zu vertreten hat. Ebenso haftet der Anbieter nicht für geschäftliche Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Auswertungen trifft (§ 2 Abs. 5).
(7) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung der von ihm verarbeiteten und exportierten Daten selbst verantwortlich. Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Datenverlust haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung im Rahmen der Anwendung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung sowie der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung der Anwendung (app.rivly.de).
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Ein entsprechender Vertrag wird vom Anbieter auf Anfrage zur Verfügung gestellt; mit Abschluss eines solchen Vertrages werden dessen Regelungen Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
§ 12 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, etwa aufgrund einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, einer Weiterentwicklung des Dienstes oder zur Beseitigung von Regelungslücken, und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Der Anbieter teilt dem Kunden die beabsichtigten Änderungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge (Zustimmungsfiktion) sowie auf das Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum nächsten zulässigen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bedürfen, soweit in diesen AGB nicht etwas anderes bestimmt ist, der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.